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BAF Filmfonds – BAF Berlin Animation Film GmbH & Co. Produktions KG

Der Filmfonds BAF Berlin Animation Film GmbH & Co. Produktions KG befindet sich seit dem 1.7.09 in Liquidation. Diejenigen Anleger, die sich damals an dem Fonds beteiligt haben, können jedoch kaum noch Rückflüsse erwarten. Wahrscheinlich müssen die Anleger vielmehr mit einem Totalverlust ihrer Anlage rechnen.

Zahlreichen Anlegern wurde der Filmfonds mit der Argumentation von Ihren Beratern verkauft, dass es sich um eine abgesicherte Kapitalanlage handele, bei der der Anleger selbst im schlimmsten Falle (worst-case) noch ca. 44 % seiner Beteiligung zurückerhalten würde. Mit den zugleich versprochenen Steuervorteilen, wurde vielen Anlegern dieses Investment - sollte der "worst-case" eintreten - als absolut risikolos verkauft.

Im Vertrauen auf die von ihren Beratern (der Fonds wurde vor allem von der damaligen Dresdner Bank vertrieben) ausgesprochenen Empfehlungen, investierten viele Anleger in die Beteiligung an dem BAF Medienfonds ihre für die Altersvorsorge bestimmten Mittel, ohne zu ahnen, dass sie tatsächlich eine unternehmerische Beteiligung erwarben und das Investment einem Totalverlustrisiko ausgesetzt war. Von der versprochenen sicheren Anlage konnte hier keinesfalls die Rede sein.

Auch aus dem damals ausgegebenen Verkaufsprospekt ergab sich nicht, dass der Anleger eine hochspekulative Kapitalanlage erwarb. Stattdessen wurde dort ausgeführt, dass der Anleger selbst im schlimmsten Falle (worst-case) noch ca. 44 % seiner Beteiligung zurückerhalten würde. Dass diese Ausführungen nicht zutrafen, hat sich zwischenzeitlich durch die tatsächlichen Ausschüttungen bewahrheitet.

Für den Fall, dass Ihnen gegenüber die Beteiligung an den BAF Filmfonds von Ihrem Berater als sichere und steuersparende Kapitalanlage empfohlen wurde, ohne auf das bestehende Totalverlustrisiko hinzuweisen, bestehen neben den Ansprüchen gegenüber der Initiatorin aus Prospekthaftung gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen Ihren Berater.  Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht ausreichend über die Risiken oder Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt wurde. Anleger sollten sich vor dem Hintergrund der Verjährung durch einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, vertreten unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte Sie fachkundig bei der individuellen Durchsetzung Ihrer Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche bei gescheiterten Kapitalanlagen.

Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Beratung und Vertretung gegenüber Kreditinstituten, die als Fremdfinanzierer / Darlehensgeber aufgetreten sind.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne

Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

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