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Medizinprodukterecht

Der Bereich des Medizinprodukterechts ist eine durch nationale wie europarechtliche Vorgaben in erheblichem Maße komplexe Materie. Das Medizinproduktegesetz (MPG) regelt das Herstellen, Inverkehrbringen, die Inbetriebnahmen, sowie das Ausstellen und Anwenden von Medizinprodukten. Es enthält die technischen, medizinischen und informatorischen Anforderungen für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten (durch Herstellung oder Einfuhr).

Neben der Auslegung des nur mühsam zu verstehenden Gesetzes, umfasst unsere Beratung auch werberechtliche Fragestellungen zu dem jeweiligen Produkt. Schon die bloße Einordnung bestimmter Mittel in die Kategorien "Arzneimittel", "Medizinprodukt" oder "Kosmetikum" ist dabei mit Schwierigkeiten behaftet und führt im Einzelfall häufig dazu, dass erst Gerichte im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung diese Einordnung eindeutig vornehmen.

Da einer solchen Einordnung aber erhebliche Bedeutung zukommt, etwa für Möglichkeiten der Bewerbung des Mittels oder dessen Vertrieb, ist hier das Feld für eine qualifizierte rechtliche Beratung aufgetan. Ebenso ist eine fachjuristische Beratung bei jeglichen Fragestellungen um Zertifizierung, Vertrieb und Bewerbung von Medizinprodukten sowie im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Fragestellungen notwendig, um eine optimale Risikominimierung zu betreiben.

Als Fachkanzlei für Medizinrecht mit Bürostandorten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg sind wir gerne bereit, Ihnen eine objektive, qualifizierte Beratung im Bereich des Medizinprodukterechts zur Verfügung zu stellen. Gerne können Sie uns daher Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Wir beraten Sie im Medizinprodukterecht insbesondere in folgenden Bereichen:

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Christian Bogdanow

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