Arzthaftungsrecht | KapitalanlagenrechtVersicherungsrecht

VW Abgas-Skandal: Rücktritt vom Kaufvertrag und Minderung des Kaufpreises möglich

Fachanwaltliche Beratung wie und in welchem Umfang betroffene Kunden ihre Rechte geltend machen können

Viele Verbraucher und Kunden der Volkswagen AG die einen VW gekauft haben, der von der Abgasmanipulation betroffen ist, fragen sich zurzeit, ob sie von dem Kaufvertrag zurücktreten können, oder aber zumindest den gezahlten Kaufpreis erheblich mindern können.

Die überwiegende Anzahl von Kunden die wir vertreten, haben die fraglichen PKW der Marke Volkswagen (VW), Škoda, Seat und Audi gerade auch wegen der guten Abgaswerte und Umweltverträglichkeit gekauft und fühlen sich durch die Abgasmanipulation der Volkswagen AG betrogen. Die tadellosen Umweltwerte, die zur Kaufentscheidung entscheidend beitrugen, konnten ohne Verlust von Motorleistung wohl nur durch eine manipulierte Software zustande kommen, die die tatsächlichen Abgaswerte verschleierte. Nach unserer Ansicht können Kunden, die einen solchen manipulierten PKW gekauft haben, in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern und gegebenenfalls auch sonstige Schadensersatzansprüche (Nutzungsausfall, Kostenersatz) gegenüber der Volkswagen AG geltend machen. Privatpersonen und Gewerbetreibende die vermuten, dass sie einen von dem Abgas-Skandal betroffenen PKW oder LKW gekauft haben, sollten die möglichen Ansprüche anwaltlich überprüfen lassen.

Gerne können Sie uns Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage, bzw. den ausgefüllten Fragebogen "Volkswagen - Abgas-Skandal-Autokauf" zusenden.

Wann kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten?

Um von einem Kaufvertrag über einen PKW zurückzutreten, benötigt der Käufer einen im rechtlichen Sinne ausreichenden Rücktrittsgrund. Ein solcher Rücktrittsgrund besteht, wenn der Wagen/PKW nicht die vertraglich geschuldete Leistung erfüllt, oder mangelhaft ist, was nach unserer Einschätzung bei den manipulierten Abgaswerten zutrifft. Der Umstand, dass die betroffenen PKW tatsächlich höhere Abgasemissionen verursachen, als dies von den Herstellern versprochen wurde, stellt einen wichtigen Grund dar, der es dem Käufer, oder der Käuferin ermöglicht von dem Vertrag zurück zu treten. Vor der Erklärung des Rücktritts, sollte jedoch unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden, da mit der Rücktrittserklärung ggfls. auch Rückgewährpflichten für den Käufer entstehen.

Vergleich zu abweichenden Kraftstoffverbrauch

Zum abweichenden Kraftstoffverbrauch haben Gerichte in Deutschland bereits im Sinne der Verbraucher und Kunden entschieden. Ein Käufer kann demnach vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Der Käufer ist dann zum Rücktritt berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehlt, die er nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen (OLG Hamm, Az.: I-28 U 94/12).

Nach unserer Ansicht erfüllen die betroffenen PKW von Volkswagen (VW) Škoda, Seat und Audi in einigen Ländern bereits nicht die gesetzlichen Umweltvorgaben, weshalb deren legaler Betrieb bereits daran scheitert. Ein PKW, der jedoch aufgrund der hohen Umweltbelastung nicht im Straßenverkehr betrieben werden kann, scheitert somit bereits an der absoluten Mindestanforderung an ein Auto: Die legale Inbetriebnahme!

Fazit:

Wir gehen daher davon aus, dass betroffene Kunden und Verbraucher erfolgreich vertragliche Ansprüche und gegebenenfalls weitergehende Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG, dem Autohändler oder sonstigem Verkäufer geltend machen können.

Sollten Sie zu den betroffenen VW Kunden gehören, raten wir dringend zur zeitnahen Überprüfung Ihrer Ansprüche, da die Rechte aus dem Kaufvertrag an enge Verjährungs- und Ausschlussfristen gebunden sind. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Volkswagen AG - Abgas-Skandal-Autokauf " ausfüllen und uns per Telefax/Email zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Daneben können Sie uns auch jederzeit unter 040-60940847 telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen zu dem Abgas-Skandal der Volkswagen AG sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.

 

 

Aktuelle Meldungen

Wirecard stellt Insolvenzantrag - Schadensersatz für Aktionäre gegenüber Ernst & Young möglich

mehr

P&R Container Firmen P&R Container Firmen insolvent! Möglicherweise 50.000 Anleger und 1 Milliarde € an Anlagevermögen betroffen

mehr

20.07.2017 BANKEN müssen Bearbeitungsgebühren auch bei Firmenkrediten erstatten

mehr