Exactech Hüftgelenkpfannen:
Patienten drohen Revisionsoperationen - Schadensersatz und Schmerzensgeld möglich
Der Hersteller von Hüftgelenkprothesen Exactech hat erstmals im Juli 2021 eine weltweite dringende Sicherheitswarnung in Bezug auf die von ihr hergestellten Polyethylen-Hüftpfannen-Hüftinlays. Exactech hat diese Sicherheitswarnung für die folgenden Hüftgelenkskomponenten ausgesprochen: CONNEXION GXL, ACUMATCH, MCS und NOVATION.
Beweggrund dieser für den Hersteller schwerwiegenden Sicherheitswarnung war es, das es zu einer erhöhten Anzahl von Fällen gekommen ist, bei denen das Connexion GXL-Inlay einen frühen linearen und volumetrischen Verschleiß mit assoziierter periacetabulärer und proximaler Femurosteolyse aufwies. Betroffene Patienten müssen sich daher ggfls. einer umfassenden Revisionsoperation unterziehen um das betroffene Implantat entnehmen zu lassen.
Wie sich nun herausstellte, sind von dieser Sicherheitswarnung auch viele deutsche Patienten betroffen, bei denen die entsprechenden Hüftprothesenkomponenten eingesetzt wurden. Die Folge ist, dass sich betroffene Patienten gegebenenfalls einem erneuten Eingriff unterziehen müssen, der neben erheblichen Schmerzen weitere Komplikationen nach sich ziehen kann. Patienten mit den entsprechenden Hüftprothesen drohen unter Umständen daher schwerwiegende Revisionsoperationen und eine erhebliche Schmerzsymptomatik. Daneben ist die Anzahl an Eingriffen, die am Hüftgelenksknochen vorgenommen werden können, begrenzt.
Patienten die vermuten, Opfer einer solchen Hüftgelenksprothese geworden zu sein, oder die bereits über Komplikationen nach erfolgter Hüft-OP klagen, sollten die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen. Sollten die fraglichen Hüftgelenksprothesen verwandt worden sein, können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung durchgesetzt werden. Dabei stehen geschädigten Patienten sowohl Schmerzensgeldansprüche, als auch Ansprüche auf Ersatz der sonstigen Kosten zu (Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Kosten für behindertengerechte Umbauten).
Im Falle eines fehlerhaften Medizinproduktes (Hüftprothese), sind die Folgen für den Patienten oft sehr gravierend – sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sicht –, weshalb die Sachverhaltsaufklärung unbedingt eine objektive Herangehensweise erfordert, die wir Ihnen als Fachkanzlei für Medizinrecht in München, mit Zweigstellen in Berlin, Hamburg, Heidelberg und Potsdam bieten. Gerne können Sie uns daher Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Gelenkprothese" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Telefonisch stehen wir Ihnen unter 040/60940847 zur Verfügung. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Erstprüfung und Erstberatung erfolgt kostenfrei.
Ihr Ansprechpartner
Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht